Mit Garmin PayTM und der DADAT Debitkarte unterwegs kontaktlos bezahlen - und das weltweit.
Ob ein Brötchen nach dem Lauf am Morgen oder ein Snack während einer Radtour – mit Garmin Pay können Sie schnell und problemlos Einkäufe tätigen.
Alles, was Sie dazu benötigst, ist Garmin Smartwatch. Kein Geldbeutel? Kein Smartphone?
Kein Problem - einfach die Uhr an den Kartenleser halten und im Handumdrehen bezahlen.
Geben Sie nach dem Anlegen Ihrer Smartwatch den 4stelligen PIN ein, den Sie während der Einrichtung von Garmin Pay vergeben haben. Nun ist ihre Watch bis zu 24 Stunden bezahlbereit oder bis Sie sie ablegen. Anschließend ist die Eingabe des PINs erneut erforderlich. Zum Bezahlen aktivieren Sie die Wallet auf der Smartwatch und halten Sie einfach ans Kassenterminal. Zur Bestätigung erscheint ein Häkchen auf Ihrer Watch.
Alles, was Sie brauchen ist eine Garmin PayTM fähige Uhr, die Garmin Connect App und eine DADAT Debitkarte.
App herunterladen
Laden Sie sich die Garmin Connect App für iOS oder Android App im Appstore herunter.
Karte hinzufügen
Nachdem Sie Ihre Uhr mit Garmin Connect verbunden haben, können Sie Garmin Pay einrichten. Rufen Sie dazu im Menü der Connect App im unteren Bereich den Punkt "Mehr" auf. Wählen Sie anschließend Ihre Uhr und rufen den Menüpunkt "Garmin Pay" auf. Folgen Sie einfach den weiteren Schritten.
Öffnungszeiten
Mo - Fr 8:00 - 17:00 Uhr
Sperrhotline Debit Mastercard 24h
+43 1 204 8800
Sperrhotline Visa Kreditkarte 24h
+43 1 711 11 770
Hinweis: Diese Information ist eine Marketingmitteilung, welche von der DADAT ausschließlich zu Informationszwecken erstellt wurde. Sie wurde nicht unter Einhaltung der Rechtsvorschriften zur Förderung der Unabhängigkeit von Finanzanalysen erstellt und unterliegt nicht dem Verbot des Handelns im Anschluss an die Verbreitung von Finanzanalysen. Dieses Dokument stellt keine Finanzanalyse, keine Anlageempfehlung und keine Anlageberatung dar. Sie erhalten weder ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über eine Wertpapierdienstleistung oder eine Nebendienstleistung, noch eine Aufforderung, ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über eine Wertpapierdienstleistung oder eine Nebendienstleistung abzugeben. Sofern sich diese Mitteilung auf nach den kapitalmarktrechtlichen Vorschriften prospektpflichtiger Produkte bezieht, ersetzen die Informationen keinesfalls den Prospekt, welcher über den jeweiligen Emittenten veröffentlicht wird. Jede Kapitalveranlagung ist mit einem Risiko verbunden. Unter Umständen kann es zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals kommen. Da nicht jedes Geschäft für jeden Anleger geeignet ist, sollten Anleger vor Abschluss eigene Berater konsultieren (insbesondere Rechts- und Steuerberater). Performanceergebnisse der Vergangenheit lassen keine Rückschlüsse auf die künftige Entwicklung zu.
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